Erfahren Sie hier, welche Anforderungen für die Qualifikation als Fachkraft sowie für den Quereinstieg relevant sind.
Fachkraft
Abschlüsse:
- staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher
- Kindheitspädagoginnen und -pädagogen
- Sozialpädagoginnen und -pädagogen
- Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter
- Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
- Diplom oder Bachelor Gemeindepädagogik
- Diplom-Pädagogik
- Bachelor oder Diplom Frühpädagogik/Elemantarpädagogik
- Bachelor angewandte Kindheitswissenschaft
- Mono-Bachelor Erziehungswissenschaft/Bildungswissenschaft
- Diplom oder Bachelor oder Magister der Erziehungswissenschaft in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik
Abschlüsse:
- staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Diplom oder BA) oder gleichwertige Abschlüsse (Reha- oder Sonderpädagogik)
- staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher mit Zusatzqualifikation Facherzieher/in für Integration
- Fachkräfte mit Zusatzqualifikation Fachkraft für Integration
Mit der staatlichen Anerkennung
Im Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit
Quereinstieg
Abschlüsse:
- Master/Magistra/Magister Hauptfach Erziehungswissenschaft
- Bachelor Hauptfach Erziehungswissenschaft, die nicht unter die sozialpädagogische Fachkraft fallen
- ein an der Universität oder an der Pädagogischen Hochschule erworbenes erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt
- Diplom oder Bachelor Psychologie
- Diplom oder Bachelor Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik
- Diplom oder Bachelor Sprachheilpädagogik und vergleichbare Abschlüsse
Abschlüsse:
- Familienpflegerin und -pfleger
- Fachkräfte Sprache und Integration aus den Bundesprogrammen Sprach-Kitas und Frühe Chancen
- Kinderkrankenschwestern und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
- Ergotherapeutinnen und -therapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Sporttherapeutinnen und -therapeuten
- sozialpädagogische Assistentin und Assistenz (staatlich geprüft)
- Kinderpflegerin und -pfleger
- Heilerziehungspflegerin und -pfleger
Einschlägige Vorbildung mindestens auf Fachschulniveau in einem der Schwerpunkte:
- Ästhetische Bildung (Musik und Kunst)
- Körper und Bewergung
- Natur- und Umweltpädgogik
- Gesundheit
- Naturwissenschaftliche Grunderfahrungen
- Theaterpädagogik
- staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. – assistent
- Kindertagespflegeperson (§43 SGB VIII) mit Grundqualifizierung und Aufbauzertifikat
- Hebamme und Entbindungspfleger
Einschlägige, sozialversicherungspflichtige und nachweisbare pädagogische Praxiserfahrung mit einer Dauer von mind. 18 Monaten mit mind. 19,7 Wochenstunden, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und in nicht mehr als zwei Einrichtungen erbracht wurde
Abschluss:
- mittlerer Schulabschluss bzw. vergleichbare Schulbildung