Welche Qualifikationen bringen Sie mit?

Erfahren Sie hier, welche Anforderungen für die Qualifikation als Fachkraft sowie für den Quereinstieg relevant sind.

Fachkraft

Abschlüsse:

  • staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher
  • Kindheitspädagoginnen und -pädagogen
  • Sozialpädagoginnen und -pädagogen
  • Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter
  • Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
  • Diplom oder Bachelor Gemeindepädagogik
  • Diplom-Pädagogik
  • Bachelor oder Diplom Frühpädagogik/Elemantarpädagogik
  • Bachelor angewandte Kindheitswissenschaft
  • Mono-Bachelor Erziehungswissenschaft/Bildungswissenschaft
  • Diplom oder Bachelor oder Magister der Erziehungswissenschaft in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik

Abschlüsse:

  • staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Diplom oder BA) oder gleichwertige Abschlüsse (Reha- oder Sonderpädagogik)
  • staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher mit Zusatzqualifikation Facherzieher/in für Integration
  • Fachkräfte mit Zusatzqualifikation Fachkraft für Integration

Mit der staatlichen Anerkennung

Im Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit

Quereinstieg

Abschlüsse:

  • Master/Magistra/Magister Hauptfach Erziehungswissenschaft
  • Bachelor Hauptfach Erziehungswissenschaft, die nicht unter die sozialpädagogische Fachkraft fallen
  • ein an der Universität oder an der Pädagogischen Hochschule erworbenes erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt
  • Diplom oder Bachelor Psychologie
  • Diplom oder Bachelor Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik
  • Diplom oder Bachelor Sprachheilpädagogik und vergleichbare Abschlüsse

Abschlüsse:

  • Familienpflegerin und -pfleger
  • Fachkräfte Sprache und Integration aus den Bundesprogrammen Sprach-Kitas und Frühe Chancen
  • Kinderkrankenschwestern und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und -pfleger
  • Ergotherapeutinnen und -therapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Sporttherapeutinnen und -therapeuten
  • sozialpädagogische Assistentin und Assistenz (staatlich geprüft)
  • Kinderpflegerin und -pfleger
  • Heilerziehungspflegerin und -pfleger

Einschlägige Vorbildung mindestens auf Fachschulniveau in einem der Schwerpunkte:

  • Ästhetische Bildung (Musik und Kunst)
  • Körper und Bewergung
  • Natur- und Umweltpädgogik
  • Gesundheit
  • Naturwissenschaftliche Grunderfahrungen
  • Theaterpädagogik
  • staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. – assistent
  • Kindertagespflegeperson (§43 SGB VIII) mit Grundqualifizierung und Aufbauzertifikat
  • Hebamme und Entbindungspfleger

Einschlägige, sozialversicherungspflichtige und nachweisbare pädagogische Praxiserfahrung mit einer Dauer von mind. 18 Monaten mit mind. 19,7 Wochenstunden, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und in nicht mehr als zwei Einrichtungen erbracht wurde

Abschluss:

  • mittlerer Schulabschluss bzw. vergleichbare Schulbildung
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